Künstliche Lebensmittelfarbstoffe

Sie sind bunt und machen so manches Essen “appetitlicher” – zumindest nach außen hin. Die Rede ist von Lebensmittelfarbstoffen.

Künstliche Farbstoffe sollen bestimmte Lebensmittel attraktiver erscheinen lassen und damit auch die teils immer höheren Erwartungen von Verbrauchern befriedigen.

Da mit Lebensmittelfarbstoffen gleichzeitig aber auch Farbverluste gezielt kaschiert werden können, haben Lebensmittelfarbstoffe oftmals eine täuschende Wirkung und lassen uns glauben, dass Nahrungsmittel geringer Qualität noch durchaus genießbar und voller Nährstoffe sind. Und wenn wir ehrlich sind, dann lassen wir uns in diesem Punkt manchmal alle gerne manipulieren, oder würdet Ihr graue Gummibärchen essen? Wahrscheinlich nicht, aber da Gummibärchen aufgrund des Herstellungsprozesses und der verwendeten Gelatine nun mal grau sind, werden Sie mit entsprechenden Lebensmittelfarbstoffen eingefärbt, um uns, den Verbrauchern, Lust auf gelbe, grüne oder rote Gummibärchen zu machen. Ähnliches gilt für viele andere Lebensmittel.

Heute gibt es rund 40 zugelassene Lebensmittelfarbstoffe in allen Farben und Tönen. Zugelassen bedeutet, dass diese Lebensmittelfarbstoffe bei einem Verzehr in “normalen” Mengen keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Dennoch sind die Langzeitfolgen vieler Lebensmittelfarbstoffe bis heute nicht gänzlich geklärt. Zudem werden alle Lebensmittelzusatzstoffe eben für ihren Täuschungseffekt kritisiert, da sie Verbraucher daran hindern qualitativ minderwertige Produkte als solche zu erkennen und sich folglich gegen den Kauf dieses Produkts zu entscheiden.

Bären

Aus diesem Grund dürfen einige Lebensmittel von Herstellern mit keinem Lebensmittelfarbstoff versehen werden, da der Konsum solcher qualitativ minderwertigen Produkte mitunter starke gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringen kann. Folgende Lebensmittel dürfen nicht mit Lebensmittelfarbstoffen versehen werden:

  • Fleisch
  • Fisch
  • Kartoffelprodukte
  • Pilzkonserven
  • Bier
  • Trockenobst
  • Schokolade

Natürliche Lebensmittelfarbstoffe

Künstliche Farbstoffe sind nicht mit natürlichen Farbstoffen zu verwechseln. Im Gegensatz zu künstlichen Farbstoffen sind natürliche Farbstoffe gesundheitsfördernd. Ein gutes Beispiel hierfür sind Carotinoide. Carotinoide geben Karotten ihre charakteristische Farbe und sind für unser Sehvermögen von großer Bedeutung. Auch Spinat oder andere Gemüsesorten enthalten viele verschiedene natürliche Farbstoffe und gelten daher als färbende Lebensmittel. Da diese Produkte jedoch häufig auch einen charakteristisch intensiven Geschmack haben, sind die meisten von ihnen als Färbemittel für andere Lebensmittel ungeeignet.

Laut EU-Recht muss jeder Farbstoff der ein Lebensmittel einfärbt auch unter den Zutaten auf der Verpackung angeführt werden. Die Auflistung des Lebensmittelfarbstoffs erfolgt entweder unter dem Namen oder der jeweiligen E-Nummer des Zusatzstoffes.

Leider bestehen heutzutage viele industrielle Lebensmittel aus zusammengesetzten Zutaten, daher aus einzelnen Zutaten, die auch in sich selbst zusammengemischt sind. In solchen Fällen muss ein Farbstoff, der in einer der Zutaten des Endprodukts und nicht im Endprodukt selbst enthalten ist, auch nicht als Lebensmittelfarbstoff in der Zutatenliste angeführt sein.

Fazit: An Lebensmittelfarbstoffen kommt man heute nur noch schwer vorbei. Umso wichtiger ist es reichlich frisches Obst und Gemüse zu sich zu nehmen und beim Einkaufen hier und da mal einen genauen Blick auf die Verpackungen der einzelnen Produkte zu legen. Wer es nicht schafft seinen täglichen Bedarf an Obst und Gemüse zu decken und/oder an einem (ärztlich diagnostizierten) Nährstoffmangel leidet, sollte auf Nahrungsergänzungsmittel zurückgreifen, die frei von künstlichen Farbstoffen sind.

Und für alle, die in nächster Zeit einen genauen Blick auf Produktverpackungen werfen wollen haben wir hier eine Liste der zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe:

Zugelassene künstliche Lebensmittelfarbstoffe

Stoff Nummer Farbe
Allurarot AC E 129 rot
Aluminium E 173 silbrig-grau
Amaranth E 123 rot
Anthocyane E 163 violett, blau
Azorubin E 122 rot
Betanin E 162 rot
Braun FK E 154 gelb-braun
Braun HT E 155 rot-braun
Brillantblau FCF E 133 blau
Brillantschwarz BN E 151 violett, braun, schwarz
Calciumcarbonat E 170
Canthaxanthin E 161 g
Carotin* Annatto (Norbixin)* Capsanthin

* Lycopin

* 8′-Apo-β-caroten-8′-al

* Ethyl-8′-apo-β-caroten-8′-oat

E 160 aE 160 bE 160 c

E 160 d

E 160 e

E 160 f

Chinolingelb E 104
Chlorophyll E 140 grün
Cochenillerot A E 124
Curcumin E 100
Eisenoxid E 172
Erythrosin E 127
Gelborange S E 110
Gold E 175
Grün S E 142
Indigotin E 132 blau
Koschenille E 120
Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline E 141
Lactoflavin E 101
Litholrubin BK E 180
Lutein E 161 b
Patentblau V E 131 blau
Pflanzenkohle E 153
Riboflavin (Vitamin B2)* Riboflavin-5-phosphat E 101E 101 a
Saflor kirschrot bis braungelb
Silber E 174
Tartrazin E 102 Zitronengelb
Titandioxid E 171
Zuckerkulör* Sulfitlaugen-Zuckerkulör* Ammoniak-Zuckerkulör

* Ammonsulfit-Zuckerkulör

E 150 aE 150 bE 150 c

E 150 d

Zeaxanthin E 161 h

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:295:0001:0177:DE:PDF

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-Julia

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